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Unser Verein / Naše towarstwo

Am 15.12.1995 trafen sich im Kulturraum "Am Frosch" in Miltitz Einwohner aus Dürrwicknitz und Miltitz. Es war die Zeit, als man sich heftig gegen eine große Kiesgrube am östlichen Rand von Miltitz wehrte. Noch am gleichen Abend traten von den insgesamt 33 Personen 29 Personen dem Verein mit dem Namen "Steinerner Frosch Miltitz e.V." bei. Einige sind inzwischen wieder ausgetreten, andere hinzugekommen. Heute - 2023 - hat der Verein 75 Mitglieder.

Seither gab es Initiativen zum Bau einer Kapelle, sowie der Wiederbelebung von sorbischen Bräuchen, wie des Maibaumwerfens (seit 1993) oder der gemeinsamen Kirmes mit Gottesdienst im Saal des CSB.

aktuell (seit 2022)

Vorsitzender / předsyda: Marko Kowar
Stellvertreter / zastupjer: Darius Buder / Darius Budar
Kassenwart / pokładnik: Henry Buder / Henry Budar
Schriftführerin / zapisowarka: Kornelia Kurjat / Kornelia Kurjatowa
Öffentlichkeitsarbeit / zjawnostne dźěło: Martina Wessela / Martina Wjeselina
Beisitzer / přisydnica: Hanka Schwede / Hanka Šwjedźina
Beisitzer / přisydnik: André Bulang / André Bulank
Beisitzer / přisydnik: Peter Bobke / Pětr Bobka

1995

Vorsitzender / předsyda: Marko Kowar
Stellvertreter / zastupjer: Fred Walter
Kassenwartin / pokładnica: Monika Bulang / Monika Bulankowa
Schriftführerin / zapisowarka: Barbara Zschornack / Borbara Čornakowa (Kilankec)

1. Bratřa, sotry pójće k nam, do našeje žaby!
Zrudnje je, hdyž kóždy sam, zdalujće so zwady!

2. Naše wjesne towarstwo, Miłočanska žaba;
za domiznu hori so, na přećelstwo hlada.

3. Naša žaba z kamjenja, we lěsu přec koka.
Žabki rady pućuja, po Čěskej a doma.

Refrain:
"We wjesce, žiwjenje, leži nam na wutrobje.
Tak rjechtanje, wšudźe słyšeć je!”

Melodie: südslawisch
Text: Bernadett Kowar und Hanka Schwede im Juli 2008

Jahresberichte / Lětne rozprawy

§ 1 - Name und Sitz des Vereins

1. Der Verein führt den Namen "Steinerner Frosch Miltitz e.V. - Miłočanska žaba z.t." (nachfolgend Verein genannt) mit Sitz in Miltitz, Gemeinde Nebelschütz. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Kamenz unter VR 331 eingetragen.

2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 - Zweck

1. Der Verein bezweckt die Förderung, Erhaltung, Pflege und Schutz des durch seine überwiegend sorbischen und deutschen Bewohner geprägten dörflichen Lebens in der Gemeinde, besonders in den Orten Dürrwicknitz und Miltitz. Vor allem betrifft das die Heimatpflege, die Traditionen, das Brauchtum und die sorbische Sprache. Der Verein setzt sich besonders für das Miteinander der sorbischen und deutschen Einwohner in allen Belangen nach außen hin ein.

2. Der Verein kann auch freiwillige kommunale Aufgaben übernehmen. Im Verein können sich Sparten bilden, welche jeweils besondere Aufgaben und Ziele im Sinne des Absatzes 1, Satz 1 verfolgen und/oder eine bestimmte Gruppe vertreten z.B.:

  • Katastrophenschutz
  • Feuerwehr
  • Jugend
  • junge Familien
  • Rentner

3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

  • die Pflege der traditionellen Sitten und Bräuche (Gesang, Tanz und Trachten),
  • Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche, Familien und Rentner,
  • Veranstaltungen der Erziehung und Volksbildung,
  • Pflege und Erhaltung von Denkmalen und Kulturwerten,
  • Pflege und Errichtung von Naturschutzgebieten,
  • die Errichtung und Pflege von Ehrenmalen für Kriegsopfer.

4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Seine Einrichtungen, Mittel und etwaigen Überschüsse werden nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.  Der Verein darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.

§ 3 - Mitgliedschaft

1. Mitglied kann jede volljährige natürliche oder juristische Person werden, welche die Ziele und Aufgaben des Vereins anerkennt und aktiv für ihre Realisierung wirkt.

2. Die Aufnahme wird durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand des Vereins beantragt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Sie wird dem Antragsteller schriftlich erklärt.

3. Eine passive Mitgliedschaft ist bei Entrichten der Jahresbeiträge bzw. anderer laufender Zuwendungen möglich. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

4. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss.

5. Die Mitgliedschaft endet mit der schriftlichen Kündigung an den Vorstand
des Vereins.

6. Durch Beschluss des Vorstandes des Vereins kann ein Mitglied ausgeschlossen werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, gegen Ziele, Zweck oder die Satzung des Vereins grob verstößt. Der Betroffene ist zu hören. Die Entscheidung des Vorstandes ist dem Betroffenen schriftlich mitzuteilen.

7. Gegen seinen Ausschluss kann der Betroffene innerhalb eines Monats nach dem Zugang des Beschlusses Beschwerde einlegen. Diese ist schriftlich dem Vorstand des Vereins vorzulegen. Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins entscheidet endgültig. In der Zwischenzeit ruht die Mitgliedschaft.

§ 4 - Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Jedes Mitglied (natürlich oder juristisch) hat Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung. Es hat das Recht der demokratischen Mitwirkung am Vereinsleben.

2. Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Bei sozialen Härtefällen entscheidet der Vorstand über die Höhe des Beitrages.

§ 5 - Organe des Vereins

1. Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

2. Den Vorstand bilden mindestens 3 Mitglieder, (der Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassenwart) bzw. zusätzlich jeweils ein Vertreter einer Sparte nach § 2, Abs.2.

3. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins.

4. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. Er fasst die Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 der Vorstandsmitglieder anwesend sind.

5. Im Rechtsverkehr wird der Verein durch den Vorstandsvorsitzenden oder den Stellvertreter und einem Vorstandsmitglied vertreten.

6. Die Mitglieder des Vorstandes des Vereines werden mit einfacher Mehrheit jeweils auf die Dauer von 4 Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Ihre Amtszeit endet mit der Eintragung des neuen Vorstandes im Vereinsregister.

7. Jedes Jahr findet mindestens eine Mitgliederversammlung statt. Sie wird vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von einem Vorstandsmitglied mit mindestens einer Frist von einem Monat unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich an jedes Mitglied oder im Amtsblatt der Gemeinde Nebelschütz.

8. Die Mitgliederversammlung nimmt die Tätigkeits- und Kassenberichte des Vorstandes entgegen und beschließt über die Entlastung des Vorstandes. Sie setzt den jährlichen Mitgliedsbeitrag fest.

9. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Beschlüsse über Änderung der Satzung oder Auflösung des Vereins bedürfen der Zustimmung einer 3/4 Mehrheit.

10. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen. Dieses wird vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer unterzeichnet.

§ 6 - Revisionskommission

Die Revisionskommission setzt sich aus zwei Vereinsmitgliedern zusammen, die nicht dem Vorstand angehören und kontrolliert die finanzielle Tätigkeit des Vorstandes.

§ 7 - Finanzierung

Der Verein finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, Erlöse aus Veranstaltungstätigkeit sowie durch Spenden und Zuwendungen.

§ 8 - Auflösung des Vereins

1. Für die Auflösung des Vereins ist die Mitgliederversammlung nur beschlussfähig, wenn 2/3 der Mitglieder anwesend oder vertreten sind. Ist die Versammlung nicht beschlussfähig, dann muß der Vorstandsvorsitzende innerhalb von 6 Monaten eine neue einberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

2. Bei Auflösung des Vereines oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an eine steuerbegünstigte Körperschaft mit Sitz in Miltitz oder Dürrwicknitz zwecks Verwendung für die Heimatpflege, Jugend- oder Altenhilfe. Ist eine solche nicht vorhanden, fällt das Vermögen an eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit der Maßgabe, es im Sinne von § 2 dieser Satzung zu verwenden.

3. Ansprüche der Mitglieder erlöschen bei Auflösung des Vereins.

§ 9

1. Diese Satzung liegt gleichlautend in sorbischer und deutscher Sprache vor. 2. Die Satzung tritt am Tag des Beschlusses in Kraft, die vorhergehende Fassung verliert ihre Gültigkeit.

Miltitz, den 02.12.2005

Adresa / Anschrift

Miłočanska žaba z.t. / Steinerner Frosch Miltitz e.V.
Wjesna dróha 3 / Dorfstraße 3
01920 Miłoćicy / Miltitz
Internet: https://žaba.de / https://frosch-ev.de

Kontakt

Telefon: 035796 96563
E-Mail: info[at]žaba.de
E-Mail: info[at]frosch-ev.de

Naše zaměry / Unsere Ziele

Za wjes, zhromadnosć a serbstwo.
Für Dorf, Gemeinschaft, Sprache, Kultur und Brauchtum.